Einspeiseregelung für Photovoltaikanlagen

An sonnigen Tagen produziert Ihre Photovoltaikanlage mehr Strom, als Sie selbst nutzen. Der Überschuss fliesst ins Stromnetz. Wenn viele Anlagen gleichzeitig einspeisen, wird das Stromnetz stark belastet. Deshalb wird die Einspeisung gezielt begrenzt. So bleibt das Netz stabil.

Damit das Stromnetz auch dann zuverlässig funktioniert, wenn viel Strom eingespeist wird, gelten ab dem 1. Januar 2026 neue Vorgaben. Neu installierte Photovoltaikanlagen müssen so eingestellt sein, dass sie höchstens 70 Prozent ihrer maximalen Leistung ins Stromnetz einspeisen. Als Verteilnetzbetreiberin dürfen wir bei Bedarf weitere technische Massnahmen verlangen. Dabei gilt immer: Der jährliche Stromertrag Ihrer Anlage darf sich um höchstens drei Prozent verringern. Das ist gesetzlich festgelegt.

Grafik zur netzdienlichen Einspeiseregelung
Wann gilt die Regelung?
  • Die Regelung gilt ab dem 1. Januar 2026.
  • Die Einspeisung von Solarstrom kann auf maximal drei Prozent der Jahresproduktion begrenzt werden.
  • Die Regelung ist gesetzlich festgelegt, eine Vergütung ist nicht vorgesehen.
Welche Anlagen sind betroffen?
  • Neu installierte Photovoltaikanlagen mit Anschlussgesuch nach dem 1. Januar 2026.
  • Bestehende Anlagen, wenn der Wechselrichter ersetzt wird.
  • Bestehende Anlagen bei Engpässen im Stromnetz.
Was können Sie tun?
  • Optimieren Sie Ihren Eigenverbrauch, indem Sie Ihren Solarstrom mit einem Energiemanagementsystem (EMS) direkt vor Ort nutzen oder speichern.
Wann gilt die Regelung?
  • Die Regelung gilt ab dem 1. Januar 2026.
  • Die Einspeisung von Solarstrom kann auf maximal drei Prozent der Jahresproduktion begrenzt werden.
  • Die Regelung ist gesetzlich festgelegt, eine Vergütung ist nicht vorgesehen.
Welche Anlagen sind betroffen?
  • Neu installierte Photovoltaikanlagen mit Anschlussgesuch nach dem 1. Januar 2026.
  • Bestehende Anlagen, wenn der Wechselrichter ersetzt wird.
  • Bestehende Anlagen bei Engpässen im Stromnetz.
Was können Sie tun?
  • Optimieren Sie Ihren Eigenverbrauch, indem Sie Ihren Solarstrom mit einem Energiemanagementsystem (EMS) direkt vor Ort nutzen oder speichern.

Die Einspeiseregelung kurz erklärt

Im Detail

Gesetzliche Grundlage
Seit dem 1. Januar 2026 dürfen Verteilnetzbetreiber:innen bis zu drei Prozent der jährlich erzeugten Energie am Anschlusspunkt abregeln, um das Stromnetz stabil zu halten. Dafür ist keine Zustimmung der Produzent:innen nötig und es erfolgt keine Vergütung.

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