Das Wichtigste vorab: Plug & Play Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) werden heute sogar an der Tür oder am Telefon verkauft. Überstürzen Sie in solchen Situationen nichts! Unterzeichnen Sie keinen Kaufvertrag unter Zeitdruck, denn oftmals wird bei solchen Käufen viel zu viel bezahlt. Nebst dem finanziellen Aspekt sollten Sie auch aus Sicherheitsgründen etwas sensibel reagieren. Auch wenn es heisst «einfach an die Steckdose anschliessen und schon wird Strom an Ihrem Balkongeländer produziert», sollten vorab ein paar zusätzliche Abklärungen erfolgen. Kontaktieren Sie eine Vertrauensperson wie beispielsweise Ihre:n persönliche:n Elektroinstallateur:in oder die Energieberatung der Energie Thun AG und besprechen Sie den Kauf und die Installation. Zudem muss im Mietverhältnis die Zustimmung des Vermieters respektive der Vermieterin abgeholt werden. Gemäss den kantonalen Richtlinien «Baubewilligungsfreie Anlagen zur Gewinnung erneuerbarer Energien» sind jegliche Solaranlagen, also auch PV-Anlagen und Plug & Play Anlagen, an Fassaden und Fassadenelementen wie Balkonen, immer baubewilligungspflichtig.
Was sind Plug & Play PV-Anlagen überhaupt?
Sie bestehen aus ein bis zwei steckfertigen PV-Modulen, einem Mikrowechselrichter, einem Überlast- und Fehlerstromschutz und Befestigungen. Sie werden über einen elektrischen Stecker in eine normale Wandsteckdose im Gebäude eingesteckt, ähnlich wie ein Haushaltsgerät. Das System sollte ohne grossen Aufwand bewegt werden können. Sie werden auch als Mini-Solaranlagen, Balkonkraftwerke, Solar-Gartenmöbel, Stecker-Solargeräte bezeichnet. Maximal zugelassen sind Anlagen von 600 W Leistung pro Zählerkreis, also pro Haushalt.
Wann macht es Sinn, ein Balkonkraftwerk anzubringen?
PV-Anlagen an den südlich ausgerichteten Balkongeländern liefern wertvollen Winterstrom. Tagsüber können ganzjährig bei Sonnenschein Geräte wie Tiefkühler, Kühlschrank, WLAN, Standby TV, Aquarium usw. versorgt werden. Mit einer Anlage von 600 W können im Optimalfall jährlich in etwa 600 kWh Strom produziert werden.
Ein Kostenbeispiel mit unserem Standard-Stromprodukt BLAUSTROM: Rechnen wir mit einem durchschnittlichen Haushalts-Jahresstromverbrauch von 4’500 kWh im Hoch- und Niedertarif und dass so in etwa 10 Prozent davon via PV-Anlage gedeckt werden könnten, reduzieren sich Ihre Stromkosten pro Jahr um rund CHF 150.00. Der von Ihnen produzierte Strom, den Sie nicht selbst verbrauchen können, wird ins Netz eingespeist. Dieser überschüssige Strom wird ebenfalls gemessen und Ihnen durch die Energie Thun AG vergütet.
Egal ob Baubewilligungspflicht oder nicht, es besteht in jedem Fall eine Meldepflicht – an die Gemeinde sowie an uns, die Energie Thun AG. Wir sind darauf angewiesen, von Ihnen vor der Inbetriebnahme das Datenblatt
der Anlage zu erhalten zusammen mit den Informationen zum genauen Standort und der Meldung des Zählers, an welchen die Anlage angeschlossen wird. Ihre Kontoangaben sind ebenso wichtig, um Ihnen die allfällige Stromüberschuss-Einspeisung ins Netz rückvergüten zu können. Die Übermittlung sämtlicher Angaben kann auch via Mail an die Energie Thun AG erfolgen. Allenfalls wird im Anschluss ein Zähleraustausch nötig sein, da nicht alle Zähler die Produktion korrekt messen können.
Und zu guter Letzt: Ziehen Sie um und nehmen Ihr Balkonkraftwerk mit, melden Sie uns dies bitte zusammen mit Ihrem Adresswechsel.
Vielen Dank für die Zusammenarbeit und wir wünschen Ihnen viel Freude beim Erzeugen und Verbrauchen Ihres eigenen Balkon-Stroms.
