So praktisch Strom ist, so gefährlich kann er sein, wenn er unsachgemäss angewendet wird oder in fehlerhaften Installationen und Geräten fliesst. Deshalb schreibt der Gesetzgeber die periodische Kontrolle elektrischer Installationen vor.
Diese Kontrollen beinhalten Hausanschlüsse, Zähleranlagen, angeschlossene Geräte und Steckdosen. Jede:r Liegenschaftseigentümer:in ist verantwortlich für die Sicherheit sowie für die Durchführung der periodischen Kontrollen.
Wir fordern den:die Eigentümer:in zur Kontrolle auf und verlangen das Erbringen des Sicherheitsnachweises innerhalb von 6 Monaten. Die Kontrolle wird von einem:einer unabhängigen Sicherheitsberater:in (Elektrokontrolleur:in) durchgeführt. Damit der Sicherheitsnachweis ausgestellt wird, müssen allfällige Mängel durch den:die Eigentümer:in behoben werden.
Periodische Kontrollen
- im Wohnungsbau: nach 20 Jahren
- in gewerblich genutzten Räumen (Bürogebäuden, Werkstätten etc.): nach 10 Jahren
- bei Betriebsgebäuden von Industrie- und Grossbetrieben sowie bei Hotels, Restaurants, Warenhäusern etc.: nach 5 Jahren
- auf Baustellen und Märkten: jährlich
Weitere Bestimmungen sind in der Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV) festgehalten.